Mobilfunk-Newsletter vom 13.10.2005
WLAN in Schulen
HLV INFO 158/AT
12-10-2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserer HLV INFO 156/AT v. 8.10.2005 hatten wir Sie bereits über die Thematik WLAN in Schulen informiert und ein detailliertes Schreiben an die politischen Verantwortlichen, dem Landrat, Schulderzernten, Politkern des Kreistages des Main-Kinzig-Kreises sowie die Information an die GEW und die Main-Kinzig-Schulleitung in Schlüchtern sowie deren Elternbeiräte angekündigt.
Siehe „WLAN via Laptops“ unter: http://omega.twoday.net/stories/1041099/
Anliegend erhalten Sie die Informationen, die wir Ihnen zur evtl. eigenen Verwendung freistellen.
Wir bitten Sie um großflächige Verbreitung, damit dem lobbyistisch geprägten, monetären Vorhaben generell ein Riegel vorgeschoben wird.
M.f.G. Alfred Tittmann
c/o HESSSICHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIER WOHNGEBIETE e.V.
Hessischer Landesverband mobilfunksenderfreie Wohngebiete e.V., Kettelerstr.3,
63486 Bruchköbel
An Politiker des Main-Kinzig-Kreises
12. Oktober 2005
“Mit dem Laptop in den Unterricht“ - HA 20.09.2005 “Fortschritt - aber ohne Risiken“ - HA 08.10.2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie engagieren sich erfreulicherweise für die Politik im Main-Kinzig-Kreis; Sie sind in Gremien tätig, an Entscheidungsprozessen und der politischen Gestaltung des MKK’s haben Sie einen entsprechenden Anteil.
Mit anliegendem Schreiben an den Ersten Kreisbeigeordneten Herrn Günter Frenz interveniert der Hessische Landesverband mobilfunksenderfreie Wohngebiete e.V (HLV) bezüglich einer möglichen Intention, WLAN-Funksystem in Schulen des MKK einführen zu wollen.
http://www.buergerwelle.de/pdf/hlv_frenz_laptop_in_schulen.rtf
Der HLV, dem über 120 mobilfunkkritische BI’s angeschlossen sind, bemüht sich um eine sachliche Information und Beratung seiner Mitglieder, wobei diese auf der Zielrichtung eines gesundheitsverträglichen Mobilfunks basieren.
Da auch Sie für die politische Organisation des MKK Verantwortung tragen, bitten wir Sie, sich ebenfalls mit der zugrunde liegenden Thematik zu befassen und dafür zu sorgen, dass entsprechend dem Vorsorgeauftrag des Grundgesetzes, eine Ausweitung des WLAN-Funksystems in Schulen des Main-Kinzig-Kreises unterbleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand
gez. Prof. inv. Dr. med. H.-J. Wilhelm Dr. E. W. Braun
Öffentlichkeitsarbeit Alfred Tittmann - Kettelerstr. 3 - 63486 Bruchköbel
Anlagen
http://openpr.de/news/64008.html
Omega siehe auch unter: http://omega.twoday.net/stories/1053669/
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"Ignoranz pur"
Ende Juni übergab die Bürgerinitiative GLÜCKstraße fast 850 Unterschriften gegen die Sendeanlage in der Glückstraße an einen Vertreter der Stadt Neumarkt, verbunden mit der Bitte, dass die Stadt Einfluss auf die Standortwahl der Betreiber nimmt.
OB Karl nannte es bei einen Pressegespräch 2004 „unerträglich, dass die Kommune in keinster Weise (Anm.: Bei der Standortwahl) eingreifen kann“.
Ist das wirklich so? Muss denn das so sein? Im Frühjahr war ein Referent in Neumarkt und zeigte plausible Wege auf, wie eine Kommune sehr wohl schon jetzt Einfluss auf die Standtortwahl nehmen kann. Bis auf eine Stadträtin war kein Stadtrat zugegen.
Das Mobilfunkvolksbegehren, dass das bayerische Baurecht so verändert hätte, dass die Kommunen bei der Standortwahl mitentscheiden könnten, wurde von den meisten Parteien ignoriert, abgelehnt oder gar bekämpft. Kam wohl aus der falschen Ecke und zur falschen Zeit.
Da muss man sich nicht wundern, wenn zu wenige Bürger dieses Volksbegehren unterstützt haben. Nachdem Sendeanlagen demnächst fast an jeder Ecke stehen und Altanlagen weiter aufgerüstet werden, wird sich mancher ärgern, dass er nicht dafür gestimmt hat.
Vorletzte Woche wurde ein Antrag von FlitZ noch nicht einmal behandelt, der das Ziel hatte, der Stadt mehr Mitspracherecht zu geben. Kam wohl auch aus der falschen Ecke.
Fazit: In der Stadt Neumarkt gibt es keinen Willen in der Frage von Standorten von Sendeanlagen maßgeblich Einfluss zu nehmen, auch wenn den Bürgern etwas anderes vermittelt wird.
Ignoranz pur und Verharmlosung a la Sperber haben gesiegt.
Martin Barth
Bürgerinitiative GLÜCKstraßePölling (BiG)
Für Gesundheitsschutz bei Mobilfunk
11.10.05
http://www.neumarktonline.de/art.php?newsid=2084,2005-10-11
Sendemast erlaubt, Zaun verboten
Mobilfunkanlage im Landschaftsschutzgebiet gilt als privilegiert / Bürger-Kritik: Zweierlei Maß
vom 13.10.2005
bm. KIEDRICH
Auf die andere Seite des Maschendrahtzauns, den Horst Bertram beseitigen muss, wird die Kiedricher Mobilfunkanlage vom Klosterbergweg verlagert. Für den Grundstückseigentümer ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Sendemast im Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist, sein neuer Zaun aber, mit dem er sein Obstgrundstück schützen will, unzulässig ist. Foto: RMB/Margielsky
Die Deutsche Funkturm GmbH als Betreiber des Kiedricher Mobilfunk-Sendemastes will die Anlage voraussichtlich Ende November vom Klosterbergweg zum Grünschnittplatz verlagern, berichtet Erster Beigeordneter Winfried Steinmacher. Das Unternehmen habe dafür den Bauauftrag erteilt, auch der Energieversorger sei bereits um einen Stromanschluss bemüht.
Der Vertrag für den Standort Klosterbergweg sei von der Firma bereits gekündigt worden, so dass der Abbau der Container und des Antennenmastes zügig vonstatten gehen könne, sobald der Standort am Grünschnittplatz in Betrieb genommen sei. Darum hat in Kiedrich eine Bürgerinitiative lange Zeit gekämpft.
Genehmigung angefochten
Unterdessen hat sich der Eigentümer eines direkt an den neuen Standort angrenzenden Grundstücks zu Wort gemeldet. Horst Bertram, der in Hausen vor der Höhe wohnt und in Eltville Inhaber eines Autohauses ist, hat beim Rheingau-Taunus-Kreis Widerspruch gegen die Baugenehmigung erhoben. Ihm kommt es wie ein Schildbürgerstreich vor, dass er dazu verpflichtet wurde, seinen Maschendrahtzaun wieder abzubauen, weil dieser im Landschaftsschutzgebiet nicht erlaubt sei, während direkt nebenan, ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet, eine Mobilfunk-Anlage mit einem hohen Sendemast errichtet werden darf. Ihm geht es nicht grundsätzlich um diese Verlagerung. Er beklagt sich darüber, dass das Zaunverbot unverhältnismäßig sei.
Der Sprecher der Kreisverwaltung, Christoph Zehler, verweist auf die Gesetzeslage, die viele Bürger im Einzelfall nicht nachvollziehen könnten. Der Sendemast gelte als privilegiertes Vorhaben, das im Außenbereich besser als in der Ortslage aufgehoben sei. Laut Baugesetzbuch ist ein Vorhaben unter anderem zulässig, wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsleistungen dient, ähnlich einer Anlage zur Versorgung mit Strom und Wasser.
Weil seine neu angelegten Obstkulturen alle abgeerntet worden seien, von Erdbeeren, Kirschen oder Äpfeln nichts mehr übrig blieb, schützte Bertram sein Grundstück mit einem neuen Zaun vor ungebetenen Besuchern. Er hatte aber die Rechnung ohne die Untere Naturschutzbehörde gemacht. Die wacht darüber, dass im Landschaftsschutzgebiet keine neuen Anlagen, also auch keine neuen Zäune, errichtet werden. Zum Schutz des Grundstücks wurde ihm die Anpflanzung einer Wildhecke erlaubt, an drei Seiten wird der Maschendrahtzaun noch bis zum Frühjahr 2008 geduldet.
Bertram nahm die Auflagen im vergangenen Jahr hin. Als er aber hörte, dass nebenan der Sendemast errichtet werden soll, wunderte er sich doch. Bei seinem Grundstück, das schon immer ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werde, sei ein Zaun massiv beanstandet worden, während wenige Meter weiter eine große technische Anlage eines Privatunternehmens erlaubt werde. "Wie lässt sich diese unterschiedliche Beurteilung erklären?" fragte Bertram bei der Unteren Naturschutzbehörde im Mai 2004 nach. Die Behörde verwies ihn damals darauf, dass sie noch nicht am Verfahren zur Verlegung der Mobilfunkanlage in den Außenbereich beteiligt sei.
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2078833
Handymasten-Steuer: Es wird wieder verhandelt
Mobilfunkbranche spricht wieder mit Niederösterreich. EU-Kommissarin Reding "nicht erpicht" auf Klage.
St.Pölten/Brüssel/Wien. Im Streit um die Handymastensteuer in Niederösterreich wird wieder verhandelt. Landeshauptmann Erwin Pröll und die Mobilfunker haben nach wochenlang festgefahrenen Positionen am Dienstag die Aufnahme neuer Gespräche bestätigt. Nach einer "Elefantenrunde" Ende September würden Experten beider Seiten derzeit mehrmals wöchentlich beraten – mit dem Ziel, die Steuer doch noch abzuwenden, heißt es aus der Mobilfunkbranche.
Druck kommt weiterhin auch von der EU-Kommission in Brüssel. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding hat am Dienstag die Vorbereitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Wettbewerbsverzerrungen durch die Handymastensteuer bestätigt. Im Zuge dieses Verfahrens droht Österreich in letzter Konsequenz eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. "Für uns ist die Sache juristisch klar", sagte Reding. "Jeden Moment" könne die Kommission ein entsprechendes Mahnschreiben an Österreich abschicken. Allerdings sei sie darauf "nicht erpicht". "Ich hoffe noch immer, dass das Problem in Österreich selbst gelöst werden kann", so Reding.
Drei weitere Anträge beim VfGH
Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien haben nach "Drei" (Hutchison) in den vergangenen Tagen auch die Mobilkom, One und tele.ring Klagen eingebracht. T-Mobile wird noch diese Woche folgen. VfGH-Sprecher Christian Neuwirth sagte, man sei bemüht, die Anträge möglichst rasch zu behandeln. Das Vorverfahren wurde bereits eröffnet. Die niederösterreichische Landesregierung wurde bereits zur Stellungnahme aufgefordert – mit der Frist 22. November. Auf Grund des Vorverfahrens kann die Causa aber frühestens in der Dezember-Session des Gerichtes auf der Tagesordnung stehen, so Neuwirth.
Mittwoch, 12. Oktober 2005
http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3932&Alias=wzo&cob=202534
Nachrichten von der BI Bad Dürkheim
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Mobilfunk Archiv (Englisch)
News from Mast Sanity
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051013 - R - Mobilfunk - Newsletter Online
http://www.omega-news.info/051013_r_mobilfunk_newsletter.rtf
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Omega-Foren
Omega-Forum (Deutsch)
http://omega.twoday.net/stories/829582/
Omega-Forum (Englisch)
http://omega.twoday.net/stories/829668/
www.buergerwelle.de , 12. Oktober 2005