Putsch gegen die Verfassung
10. Februar 2011
Die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, wirft Union und FDP nach den gescheiterten Hartz-IV-Gesprächen einen ?Putsch gegen die Verfassung? vor. Kipping äußert die Hoffnung auf ein baldiges Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts, um eine deutliche Regelsatzanhebung zu erreichen. Sie erklärt:
Union und FDP haben jede Bewegung beim Regelsatz blockiert. Das war ein Putsch gegen die Verfassung. SPD und Grüne waren nicht in der Lage, echten Druck aufzubauen. Herausgekommen ist eine Nullnummer. Bei Hartz IV werden praktisch längst durch die Hintertür die Leistungen gekürzt, obwohl die Schmerzgrenze längst überschritten ist. Das provoziert Unmut und auf Dauer soziale Unruhen. So kann man weder mit den Millionen Betroffenen noch mit dem höchsten deutschen Gericht umgehen. Spätestens dann wenn das Verfassungsgericht angerufen wird, wird es per Anordnung nachholen müssen, was die Politik verweigert hat. Das Gericht urteilt nicht nach Kassenlage sondern nach Rechtslage. Maßgeblich ist die Verfassung, und die sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/putsch-gegen-die-verfassung/
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Die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN, Katja Kipping, wirft Union und FDP nach den gescheiterten Hartz-IV-Gesprächen einen ?Putsch gegen die Verfassung? vor. Kipping äußert die Hoffnung auf ein baldiges Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts, um eine deutliche Regelsatzanhebung zu erreichen. Sie erklärt:
Union und FDP haben jede Bewegung beim Regelsatz blockiert. Das war ein Putsch gegen die Verfassung. SPD und Grüne waren nicht in der Lage, echten Druck aufzubauen. Herausgekommen ist eine Nullnummer. Bei Hartz IV werden praktisch längst durch die Hintertür die Leistungen gekürzt, obwohl die Schmerzgrenze längst überschritten ist. Das provoziert Unmut und auf Dauer soziale Unruhen. So kann man weder mit den Millionen Betroffenen noch mit dem höchsten deutschen Gericht umgehen. Spätestens dann wenn das Verfassungsgericht angerufen wird, wird es per Anordnung nachholen müssen, was die Politik verweigert hat. Das Gericht urteilt nicht nach Kassenlage sondern nach Rechtslage. Maßgeblich ist die Verfassung, und die sagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.
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Starmail - 10. Feb, 13:26
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