Sanktionierten alleinerziehenden Müttern droht Kindesentzug
Hartz IV Urteil: Rechtswidriger Ein-Euro-Job verursacht Tariflohn
Immer wieder werden Hartz IV Betroffene in sogenannte Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten, AGH) gedrängt, obwohl der Arbeitgeber eigentlich eine reguläre Arbeitsstelle schaffen müsste. Nun hat das Bundessozialgericht in Kassel zu mindestens in einem Fall dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Wird ein Arbeitslosengeld II Bezieher durch das Jobcenter in einen Ein-Euro-Job vermittelt, der rechtswidrig, also im Sinne des Gesetzgebers nicht 'zusätzlich' ist, hat der Betroffene einen Anspruch auf einen regulären tarifrechtlichen Lohn. Allerdings wird der Lohn dann wieder als Einkommen angerechnet. Weiter lesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-rechtswidriger-ein-euro-job-tariflohn-4764.php
Sanktionierten alleinerziehenden Müttern droht Kindesentzug
Mütter, die im Hartz IV-Bezug stehen und mindestens eine 30 Prozentige Sanktion bekommen, werden vom Jobcenter Zwickau und seinen Außenstellen dem Jugendamt gemeldet. Das erfuhr die Erwerbslosen-Initiative 'Gegenwind e.V.' bei einem Beistandsbesuch vom Arbeitsvermittler. Auf eine Nachfrage beim Jobcenter teilte die Teamleiterin des Servicebereiches mit, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis diesbezüglich gäbe. Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktionierten-droht-kindesentzug-961.php
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19. April 2011
Sanktionen sind eine Schande
Zur heute von der BILD-Zeitung veröffentlichten Sanktions-Statistik erklärt, Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
Wieder mal bläst die BILD-Zeitung zur Jagd und entfacht erneut eine Hetzkampagne auf Erwerbslose. Das ist eine Kampagne, um von der katastrophalen neuen Gesetzgebung und Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen abzulenken. Erinnert sei an den verfassungswidrigen Regelsatz und das Desaster beim Bildungs- und Teilhabepaket. Die Fakten sprechen für sich:
Sanktionen sind massenhaft rechtswidrig: Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen wurde im Jahr 2010 voll stattgegeben. Rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen wurden gewonnen. Sanktionen grenzen aus statt zu integrieren: Viele Betroffene - insbesondere Jugendliche - verschwinden aus der Statistik, was zudem noch als Erfolg gewertet wird. Sanktionen gelten als Drohkulisse: Mit Sanktionen soll für jeden schäbigen Niedriglohn-Job oder für rechtswidrige Arbeitsgelegenheiten gefügig gemacht werden. Über die Hälfte der Ein-Euro-Jobs sind laut Bundesrechnungshof keine zusätzlichen Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit bzw. stehen in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen. Wegen Nichtannahme solcher Jobs sanktionierte Hartz-IV-BezieherInnen sollten also als Rechtsbrecher und Arbeitsplatzvernichter eingesetzt werden.
Fazit: Sanktionen gegen Erwerbslose, also Leistungskürzungen, verstoßen gegen das Grundrecht auf ein Existenz- und Teilhabeminimum.
Die Forderung der Partei DIE LINKE lautet: Weg mit den grundrechtswidrigen Sanktionen und Leistungskürzungen! Sanktionen sind ein Schande!
http://www.die-linke.de/nc/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/sanktionen-sind-eine-schande/
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Erwerbslos
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Hartz+IV
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=ALG+II
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Regelsatz
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Bildungspaket
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Niedriglohn
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Ein-Euro-Job
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Sanktion
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Immer wieder werden Hartz IV Betroffene in sogenannte Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten, AGH) gedrängt, obwohl der Arbeitgeber eigentlich eine reguläre Arbeitsstelle schaffen müsste. Nun hat das Bundessozialgericht in Kassel zu mindestens in einem Fall dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Wird ein Arbeitslosengeld II Bezieher durch das Jobcenter in einen Ein-Euro-Job vermittelt, der rechtswidrig, also im Sinne des Gesetzgebers nicht 'zusätzlich' ist, hat der Betroffene einen Anspruch auf einen regulären tarifrechtlichen Lohn. Allerdings wird der Lohn dann wieder als Einkommen angerechnet. Weiter lesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-rechtswidriger-ein-euro-job-tariflohn-4764.php
Sanktionierten alleinerziehenden Müttern droht Kindesentzug
Mütter, die im Hartz IV-Bezug stehen und mindestens eine 30 Prozentige Sanktion bekommen, werden vom Jobcenter Zwickau und seinen Außenstellen dem Jugendamt gemeldet. Das erfuhr die Erwerbslosen-Initiative 'Gegenwind e.V.' bei einem Beistandsbesuch vom Arbeitsvermittler. Auf eine Nachfrage beim Jobcenter teilte die Teamleiterin des Servicebereiches mit, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis diesbezüglich gäbe. Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktionierten-droht-kindesentzug-961.php
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19. April 2011
Sanktionen sind eine Schande
Zur heute von der BILD-Zeitung veröffentlichten Sanktions-Statistik erklärt, Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
Wieder mal bläst die BILD-Zeitung zur Jagd und entfacht erneut eine Hetzkampagne auf Erwerbslose. Das ist eine Kampagne, um von der katastrophalen neuen Gesetzgebung und Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen abzulenken. Erinnert sei an den verfassungswidrigen Regelsatz und das Desaster beim Bildungs- und Teilhabepaket. Die Fakten sprechen für sich:
Sanktionen sind massenhaft rechtswidrig: Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen wurde im Jahr 2010 voll stattgegeben. Rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen wurden gewonnen. Sanktionen grenzen aus statt zu integrieren: Viele Betroffene - insbesondere Jugendliche - verschwinden aus der Statistik, was zudem noch als Erfolg gewertet wird. Sanktionen gelten als Drohkulisse: Mit Sanktionen soll für jeden schäbigen Niedriglohn-Job oder für rechtswidrige Arbeitsgelegenheiten gefügig gemacht werden. Über die Hälfte der Ein-Euro-Jobs sind laut Bundesrechnungshof keine zusätzlichen Tätigkeiten im Interesse der Allgemeinheit bzw. stehen in Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen. Wegen Nichtannahme solcher Jobs sanktionierte Hartz-IV-BezieherInnen sollten also als Rechtsbrecher und Arbeitsplatzvernichter eingesetzt werden.
Fazit: Sanktionen gegen Erwerbslose, also Leistungskürzungen, verstoßen gegen das Grundrecht auf ein Existenz- und Teilhabeminimum.
Die Forderung der Partei DIE LINKE lautet: Weg mit den grundrechtswidrigen Sanktionen und Leistungskürzungen! Sanktionen sind ein Schande!
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Starmail - 16. Apr, 11:29
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