Urteil des EGMR: Whistleblowing von Meinungsfreiheit geschützt
'Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden: Die fristlose Kündigung von Brigitte Heinisch, Berliner Altenpflegerin und Whistleblower-Preisträgerin 2007, und die Weigerung der deutschen Gerichte diese Kündigung aufzuheben, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention garantiert wird?' Presseerklärung des Whistleblower-Netzwerk e.V. vom 21.07.2011. Dort Links zum Urteil und PM des EGMR http://www.whistleblower-net.de/content/view/242/1/lang,de/
Siehe dazu:
Whistleblower: Informanten aus Unternehmen besser schützen
'Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Meinungsfreiheit von ArbeitnehmerInnen fordert der DGB eine gesetzliche Regelung?' PM vom 22.07.2011 http://www.dgb.de/themen/++co++e9def244-b437-11e0-5a89-00188b4dc422
EGMR-Urteil: Ein Fall von couragierter Kümmerei
Ein Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 21.07.2011 http://www.sueddeutsche.de/karriere/egmr-urteil-ein-fall-von-couragierter-kuemmerei-1.1123118
Arbeitgeberpräsident will Rechtsmittel gegen Heinisch-Urteil
'Sorgfältig prüfen' sollte die Bundesregierung laut BdA-Präsident Dieter Hundt, ob Sie nicht Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EGMR im Fall Heinisch einlegt. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände scheint demnach auch nach dem Urteil an ihrer bisherigen Linie festhalten zu wollen, wonach gesetzlicher Whistleblowerschutz überflüssig sei. 'Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden. Dazu muss jedes Unternehmen seinen eigenen Weg gestalten können' so zitiert die NOZ Hundts Reaktion auf das Urteil weiter. Bei so wenig Einsicht, kann man sich bestenfalls noch freuen, dass anderes als noch vor kurzem im Bundestag seitens CDU/CSU, Worte wie 'Blockwarte' und 'Denunzianten' diesmal nicht fielen?' Meldung im Blog des Whistleblower-Netzwerks http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/07/23/arbeitgeberpraesident-will-rechtsmittel-gegen-heinisch-urteil/
Analyse zum Whistleblower-Urteil: Zivilcourage ist nicht illoyal
Das Urteil von Straßburg macht Arbeitnehmern Mut, die Missstände im eigenen Betrieb kritisieren. Deutsche Arbeitsrichter müssen jetzt umdenken. Kommentar von Christian Bommarius in der FR online vom 22.7.2011 http://www.fr-online.de/politik/meinung/zivilcourage-ist-nicht-illoyal/-/1472602/8695118/-/index.html
Urteil zu Whistleblowern: 'Deutschland hinkt hinterher'
'Whistleblower brauchen Schutz vor Kündigung und Diffamierung, sagt der Journalist Hans Leyendecker. Denn sie könnten das Risiko ihrer Taten oft nicht richtig einschätzen?' Artikel von David Denk in der taz vom 22.07.2011 http://www.taz.de/Urteil-zu-Whistleblowern/!74958/
Konsequenzen aus Kündigungsurteil gefordert
Juristen, Gewerkschafter und NGO-Vertreter sehen Bundesregierung und Berliner Senat in der Pflicht. Artikel von Jörn Boewe in junge Welt vom 23.07.2011 http://www.jungewelt.de/2011/07-23/055.php
Aus: LabourNet, 25. Juli 2011
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=whistleblow
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Schwarz-Gelb
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Siehe dazu:
Whistleblower: Informanten aus Unternehmen besser schützen
'Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Meinungsfreiheit von ArbeitnehmerInnen fordert der DGB eine gesetzliche Regelung?' PM vom 22.07.2011 http://www.dgb.de/themen/++co++e9def244-b437-11e0-5a89-00188b4dc422
EGMR-Urteil: Ein Fall von couragierter Kümmerei
Ein Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 21.07.2011 http://www.sueddeutsche.de/karriere/egmr-urteil-ein-fall-von-couragierter-kuemmerei-1.1123118
Arbeitgeberpräsident will Rechtsmittel gegen Heinisch-Urteil
'Sorgfältig prüfen' sollte die Bundesregierung laut BdA-Präsident Dieter Hundt, ob Sie nicht Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EGMR im Fall Heinisch einlegt. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände scheint demnach auch nach dem Urteil an ihrer bisherigen Linie festhalten zu wollen, wonach gesetzlicher Whistleblowerschutz überflüssig sei. 'Probleme im Betrieb müssen zunächst intern geregelt werden. Dazu muss jedes Unternehmen seinen eigenen Weg gestalten können' so zitiert die NOZ Hundts Reaktion auf das Urteil weiter. Bei so wenig Einsicht, kann man sich bestenfalls noch freuen, dass anderes als noch vor kurzem im Bundestag seitens CDU/CSU, Worte wie 'Blockwarte' und 'Denunzianten' diesmal nicht fielen?' Meldung im Blog des Whistleblower-Netzwerks http://www.whistleblower-net.de/blog/2011/07/23/arbeitgeberpraesident-will-rechtsmittel-gegen-heinisch-urteil/
Analyse zum Whistleblower-Urteil: Zivilcourage ist nicht illoyal
Das Urteil von Straßburg macht Arbeitnehmern Mut, die Missstände im eigenen Betrieb kritisieren. Deutsche Arbeitsrichter müssen jetzt umdenken. Kommentar von Christian Bommarius in der FR online vom 22.7.2011 http://www.fr-online.de/politik/meinung/zivilcourage-ist-nicht-illoyal/-/1472602/8695118/-/index.html
Urteil zu Whistleblowern: 'Deutschland hinkt hinterher'
'Whistleblower brauchen Schutz vor Kündigung und Diffamierung, sagt der Journalist Hans Leyendecker. Denn sie könnten das Risiko ihrer Taten oft nicht richtig einschätzen?' Artikel von David Denk in der taz vom 22.07.2011 http://www.taz.de/Urteil-zu-Whistleblowern/!74958/
Konsequenzen aus Kündigungsurteil gefordert
Juristen, Gewerkschafter und NGO-Vertreter sehen Bundesregierung und Berliner Senat in der Pflicht. Artikel von Jörn Boewe in junge Welt vom 23.07.2011 http://www.jungewelt.de/2011/07-23/055.php
Aus: LabourNet, 25. Juli 2011
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Starmail - 25. Jul, 13:58
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