Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Hartz IV Sanktionsbescheid
Aktuell ist eine Beschwerde aufgrund eines Sanktionsbescheides nach nach § 31 SGB II gegen eine Hartz IV Bezieherin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Das zuständige Jobcenter hatte im Jahre 2007 die ALG II-Leistungen aufgrund der bloßen Mitteilung eines Mitarbeiters einer Zeitarbeitsfirma gekürzt, der gesagt hatte, die Betroffene habe den Job gar nicht haben wollen. Das habe er daraus geschlossen, dass sie gesagt habe, der Lohn sei ja niedriger als die Hartz-IV-Leistungen (was zutraf). Den ganzen Artikel lesen:
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Starmail - 13. Aug, 13:40
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