Rechtswidrige Versagung von Hartz IV Leistungen
Jobcenter verhängen regelmäßig gegenüber Hartz IV Beziehern Sanktionen, weil angebliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt wurden. Vielmals denken sich die Behörden Mitwirkungsregeln aus, die es im Gesetzestext (§ 60 ff SGB I) nicht gibt. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Betroffene keine Leistungen erhalten, weil sie einen Hausbesuch des Amtes nicht gestatten oder Einkommensunterlagen innerhalb einer Wohngemeinschaft (WG) nicht einreichten. Wegen fehlender Pflichterfüllung werden nicht selten die Hartz IV Leistungen bis zur 'Nachholung der Mitwirkung' zur Gänze versagt... Weiter:
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Starmail - 20. Nov, 14:11
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