Klage gegen US-Zugriff auf deutsche Fingerabdrücke und DNA
''Ein Deutscher aus Bayern hat bei dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Beschwerde gegen ein deutsch-amerikanisches Abkommen eingereicht, welches einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken ermöglichen soll. Der Gerichtshof hat den Eingang der Beschwerde bestätigt (Beschwerdenummer 5095/12)?? Meldung von Daten-Speicherung.de ? minimum data, maximum privacy vom 22. März 2012 http://www.daten-speicherung.de/?p=3598
Siehe die Beschwerdeschrift im Volltext (pdf): http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_D-USA-Abkommen_EGMR_anon.pdf
Aus: LabourNet, 26. März 2012
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Siehe die Beschwerdeschrift im Volltext (pdf): http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_D-USA-Abkommen_EGMR_anon.pdf
Aus: LabourNet, 26. März 2012
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Starmail - 26. Mär, 14:04
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