Jobcenter missachtet Urteil des Bundessozialgerichts
Jetzt Korrektur- und Überprüfungsanträge stellen
Wie Harald Thome von der Erwerbsloseninitiative Tacheles e.V. in einem Rundschreiben hinwies, sollten Bezieher von Hartz IV Leistungen in bestimmten Fällen jetzt einen Korrektur- und Überprüfungsantrag stellen sollten. Änderungen die zugunsten von Arbeitslosengeld II Leistungsbeziehern (also höhere Leistungsansprüche wie z.B. eine Betriebskosten oder Heizkostennachforderung) in Dauerrechtsverhältnissen (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X), insofern der Antrag im Jahr 2011 noch gestellt wird, bis Januar 2010 zurückwirken. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jetzt-ueberpruefungsantraege-stellen-5522993.php
Jobcenter missachtet Urteil des Bundessozialgerichts
Wie das Sozialgericht Dortmund jetzt in einem 'Hinweis' an das Jobcenter Bochum feststellt, 'dürfte die von Ihnen vorgenommene Methode der Berechnung der Betriebskosten nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG stehen. Gleiches dürfte für die Heizkosten gelten'. Es bestehen zudem 'erhebliche Bedenken an der Rechtmässigkeit der Berechnung der Betriebs- und Heizkosten'. Demnach ist die Grenze der angemessenen kalten Betriebskosten bei Hartz IV abstrakt und unabhängig von der Wohnungsgrösse zu bestimmen. Auch die Heizkosten sind unabhängig von der Wohnungsgrösse zu übernehmen, sofern sie nicht die Angemessenheitsgrenze überschreiten. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-missachtet-bundessozialgericht-71772.php
Jobcenter muss vollen Mietpreis zahlen
Immer wieder berechnen die Jobcenter die Mieten für Hartz IV Beziehende nicht korrekt, wenn es um die Angemessenheit der Unterkunftskosten geht. Vielfach sind die ermittelten Höchstmieten schlecht ermittelt, wie kürzlich auch das Sozialgericht in Mannheim urteilte und einer Klage eines Arbeitslosengeld II Beziehers (ALG II) Recht gab. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-hoechstmieten-nicht-nachvollziebar-18890.html
Hartz IV Angemessenheitsregelungen der Unterkunftskosten laut Sozialgericht Mainz verfassungswidrig
Das Sozialgericht Mainz hat ein interessantes Urteil bezugnehmend auf die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV gefällt. Nach Auffassung der Richter sei der sogenannte Angemessenheitsbegriff zu den Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 Absatz 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum "schlüssigen Konzept" nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetzes vereinbar... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-angemessenheitsbegriff-verfassungswidrig-9001068.php
Angemessensheitsbegriff bei den Unterkunftskosten verstößt gegen die Verfassung
Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Mainz verstoßen die Angemessensheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) gegen die bundesdeutsche Verfassung (Aktenzeichen: S 17 AS 1452/09). Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-angemessenheitsregelung-verfassungswidrig-9001080.php
Normenkontrollklage gegen WAV Berlin: Jetzt Überprüfungsantrag stellen!
Berlin. Wie bereits berichtet http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-normenkontrollklage-gegen-wav-kosten-9001051.php , hat ein Hartz IV Bezieher aus Berlin ein Normenkontrollverfahren gegen die WAV Berlin Regelungen angestrengt. Am 21. August urteilen am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Richter, ob der Klage statt gegeben wird und damit die seit erstem Mai diesen Jahres geltende Regelungen der Unterkunftskosten (WAV-Satzung) rechtens ist. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen: L 36 AS 1162 /12 NK. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-in-berlin-ueberpruefungsantrag-stellen-9001077.php
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Wie Harald Thome von der Erwerbsloseninitiative Tacheles e.V. in einem Rundschreiben hinwies, sollten Bezieher von Hartz IV Leistungen in bestimmten Fällen jetzt einen Korrektur- und Überprüfungsantrag stellen sollten. Änderungen die zugunsten von Arbeitslosengeld II Leistungsbeziehern (also höhere Leistungsansprüche wie z.B. eine Betriebskosten oder Heizkostennachforderung) in Dauerrechtsverhältnissen (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB X), insofern der Antrag im Jahr 2011 noch gestellt wird, bis Januar 2010 zurückwirken. Weiterlesen:
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Jobcenter missachtet Urteil des Bundessozialgerichts
Wie das Sozialgericht Dortmund jetzt in einem 'Hinweis' an das Jobcenter Bochum feststellt, 'dürfte die von Ihnen vorgenommene Methode der Berechnung der Betriebskosten nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG stehen. Gleiches dürfte für die Heizkosten gelten'. Es bestehen zudem 'erhebliche Bedenken an der Rechtmässigkeit der Berechnung der Betriebs- und Heizkosten'. Demnach ist die Grenze der angemessenen kalten Betriebskosten bei Hartz IV abstrakt und unabhängig von der Wohnungsgrösse zu bestimmen. Auch die Heizkosten sind unabhängig von der Wohnungsgrösse zu übernehmen, sofern sie nicht die Angemessenheitsgrenze überschreiten. Weiterlesen:
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Jobcenter muss vollen Mietpreis zahlen
Immer wieder berechnen die Jobcenter die Mieten für Hartz IV Beziehende nicht korrekt, wenn es um die Angemessenheit der Unterkunftskosten geht. Vielfach sind die ermittelten Höchstmieten schlecht ermittelt, wie kürzlich auch das Sozialgericht in Mannheim urteilte und einer Klage eines Arbeitslosengeld II Beziehers (ALG II) Recht gab. Weiterlesen:
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Hartz IV Angemessenheitsregelungen der Unterkunftskosten laut Sozialgericht Mainz verfassungswidrig
Das Sozialgericht Mainz hat ein interessantes Urteil bezugnehmend auf die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV gefällt. Nach Auffassung der Richter sei der sogenannte Angemessenheitsbegriff zu den Kosten der Unterkunft (KdU) nach § 22 Absatz 1 S 1 SGB II und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum "schlüssigen Konzept" nicht mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetzes vereinbar... Weiterlesen:
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Angemessensheitsbegriff bei den Unterkunftskosten verstößt gegen die Verfassung
Laut eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Mainz verstoßen die Angemessensheitsregelungen bei den Kosten der Unterkunft bei Hartz IV und der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII) gegen die bundesdeutsche Verfassung (Aktenzeichen: S 17 AS 1452/09). Weiterlesen:
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Normenkontrollklage gegen WAV Berlin: Jetzt Überprüfungsantrag stellen!
Berlin. Wie bereits berichtet http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-normenkontrollklage-gegen-wav-kosten-9001051.php , hat ein Hartz IV Bezieher aus Berlin ein Normenkontrollverfahren gegen die WAV Berlin Regelungen angestrengt. Am 21. August urteilen am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die Richter, ob der Klage statt gegeben wird und damit die seit erstem Mai diesen Jahres geltende Regelungen der Unterkunftskosten (WAV-Satzung) rechtens ist. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen: L 36 AS 1162 /12 NK. Weiterlesen:
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Starmail - 12. Nov, 16:42
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