Hartz IV reicht für Stromkosten nicht aus
Was viele Nicht-Betroffene nicht wissen: Hartz IV Leistungsberechtigte müssen die Stromkosten vom kargen Regelsatz http://www.gegen-hartz.de/hartzivregelleistung.html selbst bezahlen. Knapp 32 Euro steht einem Single-Haushalt im Rahmen der Regelleistungen für Stromkosten zur Verfügung. Doch mit diesem geringen Betrag kommen nur die Wenigsten aus, da die Energielieferanten jedes Jahr aufs neue die Kosten für Strom erhöhen. Sozialverbände sprechen daher in diesem Zusammenhang von ''einer massiven Unterdeckung durch stetig steigende Strompreise''. Weil sich viele schlichtweg die Strompreise nicht mehr leisten können, droht die Abschaltung. Ein Stromanbieterwechsel scheidet oftmals aus, weil viele Anbieter einen Verdienstnachweis oder Vorkasse verlangen... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/studie-hartz-iv-reicht-nicht-fuer-stromkosten-9001350.php
Hartz IV Regelsätze verstoßen angeblich nicht gegen die Verfassung
Erneut vertritt das Bundessozialgericht in Kassel die Auffassung, dass die Höhe der Hartz IV Regelbedarfe nicht gegen gegen den Artikel 1 der Grundgesetz (Menschenwürde) in Verbindung mit Artikel 20 des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip) verstoßen und damit zu niedrig bemessen sind. Auch in der Revisionsinstanz hatten die Kläger bereits keinen Erfolg. Der Anwalt der Familie prüft eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-nicht-verfassungswidrig-9001361.php
http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Hartz+IV
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http://www.sharenews-blog.com:8090/helma/twoday/sharenews/search?q=Grundgesetz
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Hartz IV Regelsätze verstoßen angeblich nicht gegen die Verfassung
Erneut vertritt das Bundessozialgericht in Kassel die Auffassung, dass die Höhe der Hartz IV Regelbedarfe nicht gegen gegen den Artikel 1 der Grundgesetz (Menschenwürde) in Verbindung mit Artikel 20 des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip) verstoßen und damit zu niedrig bemessen sind. Auch in der Revisionsinstanz hatten die Kläger bereits keinen Erfolg. Der Anwalt der Familie prüft eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Weiterlesen:
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Starmail - 24. Mär, 08:27
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