Rückzieher von Telefonica Germany (O2): Präzedenzfall vor dem BGH kommt nicht zur Entscheidung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Mobilfunkbetreiber Telefonica Germany (O2) ist einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Wirksamkeit einer Kündigung eines von ihm sehr einseitig formulierten 30jährigen Mietvertrages mit einer Vertragsaufhebung zuvorgekommen. Das bundesweit von vielen Bürgern, Kommunen, Initiativen und Juristen mit Spannung erwartete Urteil des BGH bleibt damit aus.
Auf Bestreben von O2 kam jetzt eine außergerichtliche Einigung mit einer Grundstücksbesitzerin aus dem Landkreis Ebersberg/Bayern zustande. Diese hatte auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ihres mit 02 geschlossenen Mietvertrages geklagt und in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt.
Mit dem Rückzieher von O2 ist es der Mobilfunkbranche erneut gelungen, den Status quo zu ihren eigenen Gunsten aufrecht zu erhalten. Das Angebot außergerichtlicher Regelungen bei unsicherem Prozessausgang ist gängige Praxis der Mobilfunkbetreiber.
Im Anhang dazu unsere Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Trudi Christof
Rudolf Lang
Vorstand BI Aßling - Mobilfunk mit Grenzen e.V.
Postfach 1114, 85615 Aßling
Tel. 08092 / 9220
Rückzieher von Telefonica Germany (O2): Präzedenzfall vor dem BGH kommt nicht zur Entscheidung
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Mobilfunkbetreiber gibt Büchsenberg auf
Merkur Online
Aßling - Für die Aßlinger Initiative 'Mobilfunk mit Grenzen' ist es ein Präzendenzfall. Fakt ist nämlich, dass der Mobilfunkbetreiber O2 den Aßlinger 'Büchsenberg' als Standort für einen Sendemast aufgibt Der Mobilfunkbetreiber Telefonica Germany (O2) ...
http://www.merkur-online.de/lokales/glonn-assling/mobilfunkbetreiber-gibt-buechsenberg-1287557.html
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http://www.buergerwelle.de:8080/helma/twoday/bwnews/search?q=Mobilfunkbetreiber
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http://www.buergerwelle.de:8080/helma/twoday/bwnews/search?q=Bundesgerichtshof
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Auf Bestreben von O2 kam jetzt eine außergerichtliche Einigung mit einer Grundstücksbesitzerin aus dem Landkreis Ebersberg/Bayern zustande. Diese hatte auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ihres mit 02 geschlossenen Mietvertrages geklagt und in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision eingelegt.
Mit dem Rückzieher von O2 ist es der Mobilfunkbranche erneut gelungen, den Status quo zu ihren eigenen Gunsten aufrecht zu erhalten. Das Angebot außergerichtlicher Regelungen bei unsicherem Prozessausgang ist gängige Praxis der Mobilfunkbetreiber.
Im Anhang dazu unsere Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung.
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Mit freundlichen Grüßen
Trudi Christof
Rudolf Lang
Vorstand BI Aßling - Mobilfunk mit Grenzen e.V.
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Starmail - 16. Jun, 14:18